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Kinder- und Jugendhilfen

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Zusammenleben in Familie und Gesellschaft

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine intensive ambulante Hilfeform. Sie wird mithilfe von Familienhelfern umgesetzt. Diese begleiten und unterstützen Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben und helfen bei der Lösung von Konflikten. Die Familienhelfer bieten Orientierung im Umgang mit Ämtern, Behörden oder Schulen. Gemeinsam mit der Familie bauen die Familienhelfer ein Netzwerk verschiedener Hilfen auf, damit die familiäre Gemeinschaft weiß, wo sie sich bei Bedarf Unterstützung holen kann. Ziel ist, dass die Familie ihre Angelegenheiten wieder selbstständig regeln kann. Die SPFH muss beim Jugendamt von den sorgeberechtigten Eltern beantragt werden. Das Angebot gilt auch für alleinerziehende Mütter und Väter. Zunächst legt der Mitarbeitende des Jugendamts in einem Hilfeplanverfahren mit  der Familie gemeinsam Ziele fest, die bearbeitet und möglichst gut erreicht werden sollen.

Zielgenaue Stärkung für ein gutes Miteinander

Danach wird ein Familienhelfer der Diakonie beauftragt, die Familie bei ihren Zielen zu unterstützen. Halbjährlich wird in einem Treffen (das sogenannte Hilfeplangespräch) mit der Familie, dem Jugendamtsmitarbeitenden und dem Familienhelfer überprüft, welche Erfolge sich bereits eingestellt haben oder woran noch gearbeitet werden muss. Das intensive Mitarbeiten der Familie ist ein wichtiger Baustein. Bei Bedarf und in Absprache mit dem zuständigen Mitarbeitenden des Jugendamtes können Kinder im Rahmen einer SPFH auch an Gruppenangeboten teilnehmen, die wöchentlich bzw. 14tägig stattfinden. Es gibt Gruppen für Mädchen und Jungen sowie einen Reittreff.

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)

Das Angebot der intensiv sozialpädagogischen Einzelbetreuung (ISE) unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bei der Bewältigung persönlicher Krisen und Probleme. Die jungen Menschen können sich mit und ohne Wissen der Eltern zunächst an das zuständige Jugendamt wenden, um mit den Mitarbeitenden ihre Schwierigkeiten zu besprechen. Die ambulante ISE wird dann beim Jugendamt beantragt, um Jugendlichen zu helfen, die beispielsweise eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration benötigen. Der Antrag auf die ambulante Hilfe der ISE müssen jedoch die sorgeberechtigten Eltern stellen. Mithilfe dieser Einzelbetreuung sollen die Heranwachsenden eine eigenverantwortliche Lebensführung lernen und altersgerechte Förderung in schulischen und außerschulischen Themen erhalten. Die Sozialpädagogen der Flexiblen Jugendhilfen sind außerfamiliäre Ansprechpartner für alle Themen, diese die Jugendlichen gerade bewegen und belasten.

Vertrauen als Basis

Zwei- bis dreimal die Woche trifft sich der Jugendliche mit seinem Betreuer. In diesem Rahmen wird das Vertrauensverhältnis aufgebaut, um an den Zielen zu arbeiten, die gemeinsam formuliert wurden. Wichtig ist, dass die jungen Menschen mitarbeiten und ihr Ziel nicht aus den Augen verlieren.

Betreutes Wohnen

Räumliche Trennung als Starthilfe in eigenständige Lebensführung

Es sind verschiedene Gründe, warum junge Menschen nicht mehr im elterlichen Umfeld wohnen können. Die Diakonie kümmert sich um Jugendliche, für die der Ansatz einer eigenen Wohnung die bessere Lösung als ein Heimaufenthalt darstellt oder die sich nach einem bisherigen Heimaufenthalt neu orientieren. Die Wohnung und den Lebensunterhalt finanziert das Jugendamt. Das eigene Einkommen des Heranwachsenden wird dabei angerechnet. Ein Sozialpädagoge der Diakonie wird vom Jugendamt beauftragt, den jungen Menschen bei seinen Angelegenheiten zu unterstützen und auf seinem persönlichen Weg zu begleiten. Ziel ist es, den Jugendlichen oder jungen Volljährigen zu einer selbstständigen Lebensführung im eigenen Wohnraum anzuleiten, seine finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten rechtzeitig und eigenverantwortlich zu regeln und ihn in schulischen oder beruflichen Fragen zu unterstützen. Die Betreuungszeiten werden zwischen der sozialpädagogischen Fachkraft und dem Jugendlichen individuell vereinbart.

Fachberatung bei Kindeswohlgefährdung

Kinder brauchen einen besonderen Schutz: Im Paragraf 8a SGB VIII "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" wurde festgelegt, dass bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte erfolgen und eine "insoweit erfahrene Fachkraft" beratend hinzugezogen werden muss. Sie hilft beim Ordnen der gesammelten Informationen und Eindrücke, beim Bewerten dieser Informationen und unterstützt beim Planen des weiteren Vorgehens.

Diese Aufgabe übernehmen Daniel Martin und Anja Sander (bei Verdacht auf sexualisierter Gewalt). Sie helfen unter anderem bei der Klärung der Frage, ob das Jugendamt eingeschaltet werden muss. Die Beratung erfolgt in anonymisierter bzw. pseudonymisierter Form, um den Datenschutz und die Schweigepflicht nicht zu verletzen.

Beide Experten bieten Einrichtungen, wie Kindergärten, Frauenhäusern oder Schulen eine kostenpflichtige Beratung zum Thema an.

Daniel Martin, Dipl. Sozialpädagoge  (FH)
Anja Sander, Dipl. Sozialpädagogin (FH)

Flexible Jugendhilfen

"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit."(SGB VIII § 1 Abs.1)

Die flexiblen Jugendhilfen unterstützen Kinder und Jugendliche in schwierigen familiären Situationen.
Unser Angebot teilt sich in folgende Schwerpunkte auf:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
  • Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)
  • Betreutes Wohnen
  • Fachberatung nach § 8a SGB VIII

Kontakt

Flexible Jugendhilfen

St.-Mang-Platz 10
87435 Kempten

Telefon 0831 54059-0

Einrichtungsleitung

Daniel Martin
daniel.martin(at)diakonie-allgaeu.de

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